Rechtsprechung
VK Bund, 13.11.2002 - VK 2-78/02 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vergabeverfahren für Notausstiegsfenster; "Zuschneiden" des Auftrags auf das System eines Bieters; Pauschale "Circa"-Angaben als für die gewissenhafte Prüfung der Vergabstelle nicht ausreichende Angaben; Diskriminierung bei ausnahmsloser Beteiligung deutscher Bieter am ...
- oeffentliche-auftraege.de
Nachprüfungsverfahren: Verwirkung des Rechtsschutzbedürfnisses für ein Nachprüfungsverfahren
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Bundeskartellamt
Lieferung und Einbau von Notausstiegsfenstern - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Lieferung und den Einbau von Notausstiegsfenstern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Vergabeprüfung und Aufschreibungsaufhebung
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Düsseldorf, 15.03.2000 - Verg 4/00
Aufhebung einer Ausschreibung
Auszug aus VK Bund, 13.11.2002 - VK 2-78/02
a) Grundsätzlich ist ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer auf Rückgängigmachung der Aufhebung bzw. Einstellung eines Vergabeverfahrens unzulässig, wenn zu diesem Zeitpunkt die Aufhebung der Ausschreibung durch den Auftraggeber bereits erfolgt ist (OLG Düsseldorf, Beschl. vom 15. März 2000, Verg 4/00, NZBau 2000, 306; OLG Dresden, Beschl. vom 13. Juli 2000, Verg 003/00, ZVergR 2000, 222; Müller-Wrede-Fett § 26 Rn 129 m.w.N.).Allenfalls kann bei bereits erfolgten Aufhebungen eine Willkürkontrolle für solche Fälle stattfinden, in denen die VSt die Ausschreibung nicht wirklich ernsthaft oder unter Missbrauch ihrer Gestaltungsmöglichkeiten aufgehoben hat (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. März 2000, Verg 4/00, NZBau 2000, 306).
- EuGH, 18.06.2002 - C-92/00
HI
Auszug aus VK Bund, 13.11.2002 - VK 2-78/02
c) Auch die Entscheidung des EuGH zur Rechtslage in Österreich (Urteil vom 18. Juni 2002, Rs. C-92/00, Hospital Ingenieure) führt nicht zu einer anderen Beurteilung. - OLG Düsseldorf, 13.04.1999 - Verg 1/99
Rechtsschutz für Bieter nach dem neuen Vergaberechtsänderungsgesetz: Erstes …
Auszug aus VK Bund, 13.11.2002 - VK 2-78/02
Als äußerste Grenze wird hierbei eine Zeit von bis zu zwei Wochen angesehen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. April 1999, Verg 1/99, S. 17; Boesen, Vergaberecht, Kommentar, § 107 Rn 63).
- VK Schleswig-Holstein, 02.02.2005 - VK-SH 1/05
Ausschluss wegen unzulässiger Wettbewerbsbeschränkung
Ausschlaggebend ist hierbei, inwieweit der Rechtsschutz Suchende die zur Begründung seines Rechtsmittels angeführten Tatsachen kennt, ob Rechte Dritter durch dieses Verfahren betroffen sind und das zwischenzeitliche Verhalten der Beteiligten (2. VK Bund, Beschluss vom 13.11.2002, VK 2-78/02). - VK Bund, 12.05.2003 - VK 2-20/03
Einsatz einer Maschine im Zusammenhang mit einer Baumaßnahme
Zwar gibt es für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens keine Fristen, dennoch gilt auch bei diesen Verfahren der Grundsatz, dass ein später Antrag gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstoßen kann, wenn der Antragsteller seinen Antrag erst zu einem Zeitpunkt stellt, zu dem der Gegner und die sonstigen Beteiligten nicht mehr mit einem Verfahren rechnen müssen (vgl. VK 2 - 78/02, Beschluss vom 13. November 2002). - VK Niedersachsen, 17.05.2005 - VgK-16/05
Abschluss von Verträgen zur Teilprivatisierung der Stadtreinigung im Rahmen eines …
Ein Recht auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens zur Durchsetzung eventueller vergaberechtlicher Ansprüche im Sinne von §§ 97 Abs. 7, 107 Abs. 2 GWB kann demnach nicht mehr ausgeübt werden, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung bereits eine längere Zeit verstrichen ist und zum anderen besondere Umstände hinzugetreten sind, die eine spätere Geltendmachung des Vergaberechtsschutzes als Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben erscheinen lassen (vgl. VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 02.02.2005, Az. VK SH 01/05; VK Brandenburg, Beschluss vom 10.02.2003, Az. VK 80/02; VK Bund, Beschluss vom 11.11.2004, Az. VK 1 - 207/04; Beschluss vom 13.11.2002, Az. VK 2 - 78/02; Beschluss vom 01.02.2001, Az. VK 1-1/01; VK Sachsen, Beschluss vom 15.07.2003, Az. 1/SVK/092-03).
- VK Brandenburg, 16.06.2003 - VK 20/03
Verzicht auf VOF-Verhandlungsverfahren
In diesem Sinn sind die Vorschriften der §§ 102 ff. GWB über das Nachprüfungsverfahren auszulegen (BGH, Beschluss vom 18.02.2003 X ZB 43/02 ; HansOLG, Beschluss v. 04.11.2002 1 Verg 3/02 ; OLG Brandenburg, Beschluss v. 19.12.2002 Az. Verg W 9/02 ; VK Hamburg, Beschluss v. 25.07.2002 VgK FB 1/02 ; VK Brandenburg, Beschluss v. 17.09.2002 VK 50/02 ; VK Sachsen, Beschluss v. 21.08.2002 1/SVK/077-02; VK Düsseldorf, Beschluss v. 14.10.2002 VK 30/2002-B ; bislang a.A. OLG Dresden, Beschluss v. 03.12.2002 WVerg 15/02 ; VK Nordbayern, Beschluss v. 28.10.2002 320.VK-3194-33/02 ; VK Berlin, Beschluss v. 05.11.2002 VK B2-51/02 ; VK Bund, Beschluss v. 13.11.2002 VK 2-78/02 ) . - VK Schleswig-Holstein, 23.06.2003 - VK-SH 17/03
Antragsbefugnis: Aussicht auf Zuschlagserteilung erforderlich
Ausschlaggebend ist hierbei unter anderem auch, ob dadurch Rechte Dritter betroffen sind und das zwischenzeitliche Verhalten der Beteiligten (vgl. 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 13.11.2002 - VK 2 - 78/02). - VK Brandenburg, 21.11.2005 - 1 VK 67/05
Zeitpunkt der Rüge
Ausschlaggebend ist hierbei, inwieweit der Rechtsschutz Suchende die zur Begründung seines Rechtsmittels angeführten Tatsachen kennt, ob Rechte Dritter durch dieses Verfahren betroffen sind und das zwischenzeitliche Verhalten der Beteiligten (2. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Beschluss vom 13. November 2002 - VK 2-78/02).